Die Steuererklärung mit ELSTER



ELSTER — die elektronische Steuererklärung — ist das Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung. Über „Mein ELSTER" auf elster.de kann man die Steuererklärung kostenlos erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das Portal ersetzt die Papierformulare und ist für Selbstständige und Gewerbetreibende Pflicht.
Mein ELSTER in drei Schritten
Erstens: kostenlos auf elster.de registrieren und das Zertifikat erhalten — die Registrierung dauert wegen des Postversands einige Tage. Zweitens: die Erklärung ausfüllen; viele Daten wie Lohn, Krankenversicherung und Rentenbezüge sind bereits vorausgefüllt abrufbar. Drittens: elektronisch übermitteln und den Bescheid abwarten — der digitale Bescheid wird ab 2027 Standard.
Registrierung und Zertifikat
Für Mein ELSTER braucht man ein Benutzerkonto mit Zertifikatsdatei. Die Registrierung erfolgt auf elster.de mit der Steuer-Identifikationsnummer. Aus Sicherheitsgründen kommen die Aktivierungsdaten per Post; man sollte die Registrierung also rechtzeitig vor der Abgabefrist starten. Das Zertifikat ist der elektronische Schlüssel zum Konto und sollte sicher aufbewahrt werden. Alternativ kann man eine Steuer-Software nutzen, die über die ELSTER-Schnittstelle sendet.
Die vorausgefüllte Steuererklärung
Seit einigen Jahren stellt die Finanzverwaltung viele Daten bereit: Lohn und einbehaltene Lohnsteuer vom Arbeitgeber, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenbezüge und Beiträge zur Altersvorsorge. Diese Daten kann man in Mein ELSTER abrufen und in die Erklärung übernehmen. Man muss sie aber prüfen: Falsche oder fehlende Daten bleiben die Verantwortung des Steuerpflichtigen.
Die wichtigsten Anlagen
Die Steuererklärung besteht aus dem Mantelbogen und Anlagen. Die wichtigsten: Anlage N für Arbeitnehmer (Lohn, Werbungskosten, Pendlerpauschale), Anlage Kind für Kinder (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Betreuungskosten), Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungen und Altersvorsorge, Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage V für Vermietung und Verpachtung und Anlage S beziehungsweise G für Selbstständige und Gewerbetreibende. Welche Anlagen nötig sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
Elektronische Abgabe: Pflicht oder freiwillig?
Für Gewinneinkünfte — also Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende — ist die elektronische Abgabe Pflicht (§ 25 Abs. 4 EStG). Arbeitnehmer können wählen, aber die elektronische Abgabe ist schneller und sicherer. Wichtig zu wissen: Die Abgabe über ELSTER verlängert die Frist nicht — der 31. Juli gilt unabhängig vom Abgabeweg.
Nach der Abgabe: der Steuerbescheid
Nach der Übermittlung prüft das Finanzamt die Erklärung und erlässt den Steuerbescheid — in der Regel innerhalb von einigen Wochen bis wenigen Monaten. Der Bescheid zeigt, ob man eine Erstattung erhält oder nachzahlen muss. Ab 2027 wird der Bescheid standardmäßig digital über ELSTER zugestellt; 2026 ist ein Übergangsjahr, in dem die digitale Zustellung möglich, aber noch nicht verpflichtend ist.
Quellen: ELSTER (elster.de); Einkommensteuergesetz, § 25 Abs. 4; Bundesfinanzministerium.