Steuererklärung Verstehen

Die deutsche Einkommensteuer, verständlich erklärt

Werbungskosten und Pauschbeträge

Ein Bahnhof mit Gleisen
Ein Bahnhof mit Gleisen. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Ein Bahnhof, Bahnsteigansicht
Ein Bahnhof, Bahnsteigansicht. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Ein Kassenbon aus einem Geschäft
Ein Kassenbon aus einem Geschäft. Foto: Wikimedia Commons, CC BY 4.0.

Werbungskosten sind Kosten, die mit dem Beruf zusammenhängen — zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder das Arbeitszimmer. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer. Für Arbeitnehmer gibt es einen Pauschbetrag: 1.230 Euro im Jahr 2026 werden automatisch berücksichtigt, auch ohne einen einzigen Beleg. Wer höhere Kosten hat, kann sie einzeln nachweisen.

Die wichtigsten Pauschbeträge 2026

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro pro Jahr (automatisch). Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung). Pendlerpauschale: 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Homeoffice-Pauschale: 6 Euro je Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Die Pendlerpauschale

Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte kann man die Entfernungspauschale ansetzen: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,38 Euro je Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer, nicht erst ab dem 21. Kilometer wie in früheren Jahren. Bei 20 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen sind das 1.672 Euro im Jahr — schon mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Es zählt die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg, und das Verkehrsmittel spielt keine Rolle.

Homeoffice und Arbeitszimmer

Wer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 Euro für jeden Tag, an dem man überwiegend zu Hause arbeitet, bis zu 1.260 Euro im Jahr (210 Tage). Wer ein separates, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer hat, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen — Miete, Strom, Heizung anteilig — oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro wählen. Die Homeoffice-Pauschale und die Arbeitszimmerkosten können nicht für denselben Zeitraum kombiniert werden.

Weitere typische Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören unter anderem Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur und Berufskleidung, Fort- und Weiterbildungskosten, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie Kosten für ein beruflich genutztes Telefon oder Internet. Auch Umzugskosten aus beruflichen Gründen und doppelte Haushaltsführung können absetzbar sein. Entscheidend ist immer: Die Kosten müssen beruflich veranlasst sein.

Belege aufbewahren

Belege müssen der Steuererklärung nicht mehr beigelegt werden, aber das Finanzamt kann sie anfordern. Deshalb sollte man Rechnungen, Fahrkarten, Quittungen und Nachweise mindestens bis zum Ende der Einspruchsfrist — besser bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist von vier Jahren — aufbewahren. Digitale Belege, zum Beispiel Fotos von Quittungen, sind ausreichend, solange sie lesbar sind.

Wann sich der Einzelnachweis lohnt

Der Pauschbetrag von 1.230 Euro wird jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt. Einzelnachweise lohnen sich erst, wenn die tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen. Das ist häufig der Fall bei langen Arbeitswegen, teuren Fortbildungen oder einem Arbeitszimmer. Ein einfacher Test: Alle beruflichen Kosten des Jahres addieren — liegt die Summe über 1.230 Euro, sollte man sie einzeln in der Anlage N eintragen.

Quellen: Einkommensteuergesetz, § 9; Bundesfinanzministerium; Finanzverwaltung.

Nur allgemeine Informationen. Diese Seite erklärt das deutsche Steuersystem in verständlicher Sprache. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regeln, Beträge und Ihre eigene Situation auf elster.de oder beim Bundesfinanzministerium, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.