Steuererklärung Verstehen

Die deutsche Einkommensteuer, verständlich erklärt

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Eine evangelische Kirche in Deutschland
Eine evangelische Kirche in Deutschland. Foto: Wikimedia Commons, CC BY 3.0.
Panorama des Reichstagsgebäudes in Berlin
Panorama des Reichstagsgebäudes in Berlin. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin
Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0.

Neben der Einkommensteuer gibt es zwei Zuschläge, die oft für Verwirrung sorgen: den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Beide werden als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet — nicht des Bruttoeinkommens. Und beide betreffen längst nicht jeden: Rund 90 Prozent der Steuerzahler zahlen 2026 keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Solidaritätszuschlag 2026 auf einen Blick

Satz: 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Freigrenze Einzelveranlagung: 20.350 Euro Einkommensteuer. Freigrenze Zusammenveranlagung: 40.700 Euro Einkommensteuer. Darüber: Milderungszone mit gleitendem Übergang. Rund 90 Prozent der Steuerzahler zahlen keinen Soli.

Wer zahlt den Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und 1995 dauerhaft als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. Seit 2021 gelten hohe Freigrenzen: Erst wenn die festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 Euro liegt (Einzelveranlagung), wird überhaupt Soli fällig. Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen von etwa 73.000 Euro im Jahr. Zwischen der Freigrenze und dem vollen Satz gibt es eine Milderungszone, in der der Soli gleitend ansteigt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Soli in seinem Urteil vom 26. März 2025 für verfassungsgemäß erklärt.

Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Bei Kapitalerträgen — Zinsen, Dividenden, Kursgewinne — sieht es anders aus: Hier wird der Soli von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent erhoben, und zwar ohne Freigrenze. Die Bank behält beides automatisch ein. Mit einem Freistellungsauftrag kann man Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) steuerfrei stellen.

Die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft — vor allem der evangelischen und der katholischen Kirche. Sie beträgt 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern. Bei Arbeitnehmern wird sie zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten; bei Selbstständigen wird sie mit der Einkommensteuer festgesetzt. Die Kirchensteuer selbst kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr.

Was auf der Gehaltsabrechnung steht

Auf der Gehaltsabrechnung stehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer als eigene Zeilen. Alle drei werden nach der Steuerklasse und dem zu versteuernden Lohn berechnet. Wer wissen will, ob der Abzug stimmt, kann den offiziellen Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums auf bmf-steuerrechner.de nutzen oder die Werte mit der Steuererklärung am Jahresende abgleichen.

Quellen: Bundesfinanzministerium (steuerliche Änderungen 2026); Solidaritätszuschlaggesetz; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. März 2025.

Nur allgemeine Informationen. Diese Seite erklärt das deutsche Steuersystem in verständlicher Sprache. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regeln, Beträge und Ihre eigene Situation auf elster.de oder beim Bundesfinanzministerium, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.