Die Einkommensteuer: Grundlagen



Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie wird nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhoben und ist die größte Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden. Wer in Deutschland wohnt, ist in der Regel mit seinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer — eine Form der Einkommensteuer — direkt vom Gehalt ab; Selbstständige zahlen Vorauszahlungen und rechnen am Jahresende über die Steuererklärung ab.
Die Einkommensteuer in einem Absatz
Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Kosten. Zuerst werden die Einnahmen aus sieben Einkunftsarten zusammengerechnet, dann werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Was übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird der Tarif aus § 32a EStG angewendet: bis 12.348 Euro im Jahr 2026 keine Steuer, danach steigt der Satz progressiv von 14 Prozent auf 42 Prozent, ab 277.826 Euro auf 45 Prozent.
Die sieben Einkunftsarten
Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG): Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit (also aus einem Angestelltenverhältnis), aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte, zu denen zum Beispiel Renten gehören. Die Art der Einkünfte bestimmt, welche Kosten man abziehen kann und welche Anlage in der Steuererklärung auszufüllen ist.
Von den Einnahmen zum zu versteuernden Einkommen
Das Bruttoeinkommen ist nicht die Steuergrundlage. Von den Einnahmen werden zuerst die Kosten abgezogen, die mit dem Einkommen zusammenhängen — bei Arbeitnehmern die Werbungskosten, für die es einen Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr 2026 gibt. Danach werden Sonderausgaben abgezogen, etwa Vorsorgeaufwendungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, und gegebenenfalls außergewöhnliche Belastungen. Erst das Ergebnis, das zu versteuernde Einkommen, wird nach dem Tarif besteuert.
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung
Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber monatlich einbehält, ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel monatlich einbehalten wird. Am Jahresende stellt die Steuererklärung fest, wie viel Steuer tatsächlich geschuldet wird: Wurde zu viel einbehalten, gibt es eine Erstattung; wurde zu wenig einbehalten, muss man nachzahlen. Deshalb lohnt sich die Steuererklärung für viele Arbeitnehmer auch dann, wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Verpflichtet sind unter anderem Selbstständige und Gewerbetreibende, Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr, Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V, Arbeitnehmer mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte und Empfänger von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Alle anderen können freiwillig abgeben — bis zu vier Jahre rückwirkend — und erhalten oft eine Erstattung.
Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG), § 2 und § 32a; Bundesfinanzministerium; ELSTER (elster.de).