Steuererklärung Verstehen

Die deutsche Einkommensteuer, verständlich erklärt

Der Grundfreibetrag 2026

Euromünzen und ein Portemonnaie
Euromünzen und ein Portemonnaie. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Euromünzen und ein Portemonnaie mit rotem Pfeil
Euromünzen und ein Portemonnaie mit rotem Pfeil. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Ein Taschenrechner, Nahaufnahme
Ein Taschenrechner, Nahaufnahme. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Der Grundfreibetrag ist der Betrag des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Er soll das Existenzminimum steuerfrei stellen: Wer weniger verdient, zahlt keine Einkommensteuer. Für das Veranlagungsjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro pro Person — 252 Euro mehr als 2025, als er bei 12.096 Euro lag.

Die wichtigsten Zahlen 2026

Grundfreibetrag Einzelveranlagung: 12.348 Euro. Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung (Ehepaare): 24.696 Euro. Zum Vergleich 2025: 12.096 Euro bzw. 24.192 Euro. Der Grundfreibetrag ist in den Tarif des § 32a EStG eingebaut und wird automatisch berücksichtigt — man muss ihn nicht beantragen.

Was der Grundfreibetrag nicht ist

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Vom Bruttolohn werden zuerst Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Deshalb kann das Bruttoeinkommen deutlich höher sein als 12.348 Euro, ohne dass Einkommensteuer anfällt. Umgekehrt bedeutet ein Bruttoeinkommen unter 12.348 Euro nicht automatisch, dass keine Steuererklärung nötig ist: Bei Gewinneinkünften besteht die Abgabepflicht unabhängig von der Höhe.

Grundfreibetrag und Lohnsteuer

Auch bei der Lohnsteuer wird der Grundfreibetrag berücksichtigt: Der Arbeitgeber zieht erst dann Lohnsteuer ab, wenn der Monatslohn den anteiligen Freibetrag übersteigt — rund 1.029 Euro im Monat bei Steuerklasse I. In den Steuerklassen V und VI gibt es keinen Grundfreibetrag im Lohnsteuerabzug; die Steuer wird dort vom ersten Euro an einbehalten. Die endgültige Steuer wird aber immer nach dem Tarif berechnet, sodass eine zu hohe monatliche Abgabe über die Steuererklärung erstattet wird.

Grundfreibetrag für Ehepaare

Bei der Zusammenveranlagung steht dem Paar der doppelte Grundfreibetrag zu: 24.696 Euro im Jahr 2026. Das ist ein Vorteil des Splittingverfahrens. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten gilt für jeden Partner der einfache Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Welche Veranlagungsart günstiger ist, hängt von der Verteilung der Einkommen ab und wird vom Finanzamt im Rahmen der Erklärung geprüft.

Anhebung und kalte Progression

Der Grundfreibetrag wird fast jedes Jahr angehoben. Der Grund: Steigen Löhne nur wegen der Inflation, soll die Steuerbelastung nicht automatisch steigen — das nennt man kalte Progression. Die Anhebung um 252 Euro zum 1. Januar 2026 war Teil der steuerlichen Änderungen 2026 des Bundesfinanzministeriums. Auch die übrigen Eckwerte des Tarifs wurden 2026 nach rechts verschoben.

Quellen: Lohnsteuer-Handbuch 2026, § 32a EStG; Bundesfinanzministerium, steuerliche Änderungen 2026.

Nur allgemeine Informationen. Diese Seite erklärt das deutsche Steuersystem in verständlicher Sprache. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regeln, Beträge und Ihre eigene Situation auf elster.de oder beim Bundesfinanzministerium, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.