Kinder: Kindergeld und Kinderfreibetrag



Familien mit Kindern werden im deutschen Steuerrecht auf zwei Wegen unterstützt: mit dem Kindergeld als monatlicher Zahlung und mit dem Kinderfreibetrag in der Steuererklärung. Dazu kommen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die Absetzbarkeit von Betreuungskosten. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist — das nennt man Günstigerprüfung.
Die wichtigsten Beträge 2026
Kindergeld: 259 Euro pro Monat und Kind. Kinderfreibetrag: 9.756 Euro je Kind für beide Eltern zusammen (3.414 Euro Kinderfreibetrag plus 1.464 Euro BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung je Elternteil). Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro plus 240 Euro je weiterem Kind.
Kindergeld: 259 Euro im Monat
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Es wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes und — unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Ausbildung oder Studium — bis zum 25. Geburtstag. Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt; für Neugeborene kann das Kindergeld rückwirkend bis zu sechs Monate beantragt werden.
Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag von 9.756 Euro je Kind im Jahr 2026. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen in der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist: Bei niedrigeren Einkommen ist meist das Kindergeld besser, bei höheren Einkommen der Freibetrag. Das bereits erhaltene Kindergeld wird dann mit der Steuerersparnis durch den Freibetrag verrechnet.
Alleinerziehende: der Entlastungsbetrag
Alleinerziehende erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag: 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind. Der Betrag wird über die Steuerklasse II schon monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt oder in der Steuererklärung geltend gemacht. Voraussetzung ist, dass das Kind im Haushalt lebt und kein anderer Erwachsener im Haushalt wohnt.
Betreuungskosten absetzen
Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren — zum Beispiel Kindergarten, Hort oder Tagesmutter — können als Sonderausgaben abgesetzt werden: zwei Drittel der Kosten, höchstens 4.000 Euro je Kind und Jahr. Auch Kosten für Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen können die Steuer mindern. Wichtig: Die Zahlung muss über das Bankkonto erfolgen; Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Anlage Kind in der Steuererklärung
Alles rund um Kinder wird in der Anlage Kind der Steuererklärung angegeben: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Betreuungskosten und — bei volljährigen Kindern — Ausbildungs- und Unterhaltsangaben. Die Anlage Kind ist für jedes Kind separat auszufüllen. Viele Angaben, etwa das gezahlte Kindergeld, sind in der vorausgefüllten Steuererklärung in Mein ELSTER bereits enthalten.
Quellen: Bundesfinanzministerium (Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026); Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.