Steuererklärung Verstehen

Die deutsche Einkommensteuer, verständlich erklärt

Steuerbescheid prüfen und Einspruch

Das Finanzamt in Bad Homburg
Das Finanzamt in Bad Homburg. Foto: Wikimedia Commons, Public domain.
Das Finanzamt in Bad Homburg, weitere Ansicht
Das Finanzamt in Bad Homburg, weitere Ansicht. Foto: Wikimedia Commons, Public domain.
Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin
Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin. Foto: Wikimedia Commons, CC BY 2.0.

Der Steuerbescheid ist das Ergebnis der Steuererklärung: Das Finanzamt teilt mit, wie viel Einkommensteuer man zahlen muss oder erstattet bekommt. Der Bescheid kommt in der Regel einige Wochen bis wenige Monate nach der Abgabe. Wichtig: Man sollte ihn immer prüfen — Fehler kommen vor, und wer sie nicht rechtzeitig beanstandet, muss sie hinnehmen.

Die wichtigsten Punkte beim Prüfen

Erstens: Stimmen die persönlichen Daten und das Steuerjahr? Zweitens: Sind alle Einkünfte und Abzüge berücksichtigt, die man angegeben hat? Drittens: Stimmt der festgesetzte Betrag mit der eigenen Berechnung überein? Viertens: Gibt es einen Vorläufigkeitsvermerk oder eine Abweichungserläuterung? Fünftens: Läuft die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe?

Den Bescheid richtig lesen

Der Steuerbescheid beginnt mit den festgesetzten Beträgen: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Danach folgt die Berechnung: die Einkünfte, die abgezogenen Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge und das zu versteuernde Einkommen. Am Ende steht die Abrechnung mit den bereits gezahlten Beträgen — Lohnsteuer und Vorauszahlungen — und dem Ergebnis: Erstattung oder Nachzahlung. Abweichungen von der Erklärung muss das Finanzamt erläutern.

Einspruch: die Frist von einem Monat

Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen — innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§§ 347, 355 AO). Bei Zustellung per Post gilt der Bescheid drei Tage nach Aufgabe als bekanntgegeben; bei digitaler Zustellung über ELSTER gilt er als zugestellt, sobald er im Portal abrufbar ist. Der Einspruch ist beim zuständigen Finanzamt einzulegen, schriftlich oder elektronisch über Mein ELSTER. Eine Begründung ist nicht sofort nötig, sollte aber nachgereicht werden.

Was ein Einspruch bewirkt

Der Einspruch ist kostenlos und hemmt die Bestandskraft des Bescheids: Solange über ihn nicht entschieden ist, kann der Bescheid noch geändert werden. Das Finanzamt prüft den Fall erneut und kann dem Einspruch abhelfen, ihn teilweise stattgeben oder ihn zurückweisen. Gegen eine Zurückweisung kann man innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben. Wichtig: Ein Einspruch hemmt nicht automatisch die Zahlungspflicht — wer eine Nachzahlung aussetzen will, muss zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Häufige Fehler im Bescheid

Zu den häufigsten Fehlern gehören: Werbungskosten oder Sonderausgaben, die nicht berücksichtigt wurden, ein falscher Kinderfreibetrag, fehlende Vorsorgeaufwendungen oder ein übersehener Entlastungsbetrag. Auch Übertragungsfehler bei den vorausgefüllten Daten kommen vor. Deshalb lohnt sich der Abgleich mit der eigenen Erklärung und — bei Unklarheiten — ein Anruf beim Finanzamt. Viele Fehler lassen sich durch einen einfachen Hinweis klären, ohne dass ein formeller Einspruch nötig wird.

Nach dem Bescheid: Aufbewahrung

Der Steuerbescheid sollte aufbewahrt werden — mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist von vier Jahren, besser länger. Er ist der Nachweis dafür, dass die Steuer für das betreffende Jahr festgesetzt wurde. Auch die Steuererklärung und die Belege sollte man so lange aufheben. Bei einer späteren Prüfung oder einem Antrag — etwa auf Wohngeld oder BAföG — wird der Bescheid oft als Einkommensnachweis verlangt.

Quellen: Abgabenordnung, §§ 347, 355; ELSTER (elster.de).

Nur allgemeine Informationen. Diese Seite erklärt das deutsche Steuersystem in verständlicher Sprache. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regeln, Beträge und Ihre eigene Situation auf elster.de oder beim Bundesfinanzministerium, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.