Steuererklärung Verstehen

Die deutsche Einkommensteuer, verständlich erklärt

Der Steuertarif 2026

Ein Taschenrechner auf einem Tisch
Ein Taschenrechner auf einem Tisch. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Euro-Banknoten und Münzen
Euro-Banknoten und Münzen. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0.
Euromünzen in einem Portemonnaie, Nahaufnahme
Euromünzen in einem Portemonnaie, Nahaufnahme. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz — aber nur für den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Zone fällt. Der Tarif steht in § 32a des Einkommensteuergesetzes und wird jedes Jahr angepasst, um die kalte Progression — die schleichende Mehrbelastung durch Inflation — zu mildern.

Der Tarif 2026 auf einen Blick

Bis 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen: 0 Prozent Steuer (Grundfreibetrag). Von 12.349 bis 17.799 Euro: 14 bis 24 Prozent. Von 17.800 bis 69.878 Euro: 24 bis 42 Prozent. Von 69.879 bis 277.825 Euro: 42 Prozent (Spitzensteuersatz). Ab 277.826 Euro: 45 Prozent (Reichensteuer). Die Eckwerte gelten für die Einzelveranlagung; bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppeln sie sich durch das Splittingverfahren.

Was progressiv wirklich bedeutet

Ein häufiges Missverständnis: Wer 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt nicht 42 Prozent auf alles. Der Satz von 42 Prozent gilt nur für den Teil über 69.879 Euro — also für 121 Euro. Der Teil bis 12.348 Euro ist steuerfrei, der Teil darüber wird mit den steigenden Sätzen der Progressionszonen besteuert. Der Durchschnittssteuersatz — das, was man tatsächlich im Verhältnis zum Einkommen zahlt — liegt deshalb immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.

Die Zonen im Einzelnen

Die erste Progressionszone reicht von 12.349 bis 17.799 Euro. Hier steigt der Grenzsteuersatz von 14 Prozent — dem Eingangssteuersatz — auf 24 Prozent. Die zweite Progressionszone reicht von 17.800 bis 69.878 Euro, der Satz steigt von 24 auf 42 Prozent. Ab 69.879 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent für jeden weiteren Euro, bis bei 277.826 Euro die Reichensteuer von 45 Prozent einsetzt. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung gelten die doppelten Grenzwerte: Der Spitzensteuersatz beginnt dann erst bei 139.758 Euro.

Grundtarif und Splittingtarif

Der Grundtarif gilt für die Einzelveranlagung — also für Ledige und für Ehepaare, die sich einzeln veranlagen lassen. Der Splittingtarif gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit Zusammenveranlagung: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und die Steuer dann verdoppelt. Dadurch zahlen Paare mit sehr unterschiedlich hohen Einkommen oft weniger Steuer als bei Einzelveranlagung. Das Splitting ist keine Steuerklasse, sondern eine Veranlagungsart, die in der Steuererklärung gewählt wird.

Was der Tarif nicht enthält

Der Tarif bestimmt nur die Einkommensteuer. Hinzu kommen gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer — 2026 erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro — und die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer für Kirchenmitglieder. Auch die Sozialabgaben für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind nicht Teil des Tarifs; sie werden getrennt vom Bruttolohn abgezogen.

Quellen: Lohnsteuer-Handbuch 2026, § 32a EStG (lsth.bundesfinanzministerium.de); Finanzämter NRW (finanzamt.nrw.de).

Nur allgemeine Informationen. Diese Seite erklärt das deutsche Steuersystem in verständlicher Sprache. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regeln, Beträge und Ihre eigene Situation auf elster.de oder beim Bundesfinanzministerium, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.